Rechtliche Betreuung

Wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung oder geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist seine Angelegenheiten nicht oder nicht ausreichend zu regeln und keinen Bevollmächtigten mit entsprechender Aufgaben betrauen hat, kann für ihn ein rechtliche Betreuung eingerichtet werden.

 

 

Ziel der rechtlichen Betreuung ist:

 

 

 

Aufgaben der rechtlichen Betreuung sind:

 

 

 

Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung wird gesteuert durch das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde.

 

Weiter Beteiligte sind Angehörige, rechtliche Betreuer, Ärzte, Pflegedienste (somatische u. psychiatrische), Kliniken, Sozialpsychiatrischer Dienst, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe sowie alle Dienste die an der Versorgung der Betroffenen beteiligt sind.