Der Verbund

Der Sozialpsychiatrische Verbund Hildesheim wurde gemäß § 8 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) für den Landkreis Hildesheim einschließlich der Stadt Hildesheim am 13.05.1998 gebildet.

 

Inzwischen zählt der Sozialpsychiatrische Verbund Hildesheim 99 Mitglieder, überwiegend Anbietende von Hilfen zur medizinischen, psychologischen oder pädagogischen Beratung, Behandlung und Betreuung von Menschen mit psychischen Störungen und deren Angehörige.


Zu den Gremien des Verbundes gehören das Plenum (die Mitgliederversammlung), der Vorstand und die Arbeits- und Projektgruppen.


Nach dem Willen des Landesgesetzgebers sorgt der Sozialpsychiatrische Verbund für die Zusammenarbeit der Anbietenden von Hilfen und für die Abstimmung der Hilfen, um die Versorgung nach Maßgabe des § 6 Abs. 7 NPsychKG sicherzustellen. Dazu gehören auch die Feststellung von Versorgungslücken, die Mitarbeit an der Erstellung des Sozialpsychiatrischen Plans, die Herstellung des Benehmens im Sinne von § 9 NPsychKG, die Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit mit den Sozialpsychiatrischen Verbünden in benachbarten Versorgungsregionen.