Krisenmanagement
Krisenmanagement wird angewandt bei geriatrisch psychisch Erkrankten, die sich ein einer Krise befinden.
Als Krise wird verstanden: Plötzliche Störung, die einen Gesunden befallen oder ein chronisches Leid akut verschlechtert. Eine Krise stellte eine akute Überforderung des gewohnten Verhaltensrepertoires durch belastende innere und äußere Ereignisse dar.
Ziel des Krisenmanagment ist es:
- Abwendung von Gefahren
- Rasche psychische Stabilisierung
- Beistand bei der Bewältigung der Krisensituation
- Hilfe zur Selbsthilfe
Aufgaben des Krisenmanagement sind:
- Rascher Beginn
- Richtige Indikationsstellung
- Schnelle Abwendung der Krise
- Abschätzung von Gefahrenlagen
- Flexibilität
- Vermitteln von Zuwendung, Zuversicht und Verständnis
- Förderung der Selbsthilfemöglichkeit
- Lösungs- und Ressourcenorientierung
- Einbeziehung der Umwelt
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Das Krisenmanagment wird gesteuert durch die Polizei, die Feuerwehr, Hausarzt/ Facharzt, den Sozialpsychiatrischer Dienst, Rechtliche Betreuer/ Bevollmächtigte.
Weiter mögliche Betreiligte sind Angehörige, Pflegedienste (somatische u. psychiatrische), Kliniken, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe sowie alle Dienste die an der Versorgung der Betroffenen beteiligt sind.