Rechtliche Betreuung
Wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung oder geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist seine Angelegenheiten nicht oder nicht ausreichend zu regeln und keinen Bevollmächtigten mit entsprechender Aufgaben betrauen hat, kann für ihn ein rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
Ziel der rechtlichen Betreuung ist:
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Befähigt des Betreuten, sein Leben nach eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten.
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Dazu beizutragen, dass die Krankheit oder Behinderung beseitigt, gelindert oder deren Folgen gemindert werden.
Aufgaben der rechtlichen Betreuung sind:
- Unterstützung/ Übernahme bei Rechtsgeschäften laut der vom Betreuungsgericht übertragenen Aufgabenkreise.
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung wird gesteuert durch das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde.
Weiter Beteiligte sind Angehörige, rechtliche Betreuer, Ärzte, Pflegedienste (somatische u. psychiatrische), Kliniken, Sozialpsychiatrischer Dienst, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe sowie alle Dienste die an der Versorgung der Betroffenen beteiligt sind.