Navigation überspringen und zum Inhaltsbereichzur Unternavigation
  • Startseite
  • Der Verbund
  • Wegweiser
  • Mitglieder
  • Downloads
  • Kontakt
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
  •  
  • Selbstverständnis
  • Satzung
  • Vorstand
  • Arbeitsgruppen
    •  
    • Beschwerdestelle
    • Eingliederungshilfe
    • Geronto
    • Migration
    • Kritische Psychiatrie
    •  
  • Projektgruppen
    •  
    • Gemeindepsychiatrisches Zentrum
    •  
  •  
  •  
  • Alten- und Pflegeheime
  • Amb. Eingliederungshilfe
  • Ambulante Pflegedienste
  • Amb. Psychiatr. Pflege
  • Behörden
  • Berufliche Rehabilitation
  • Beratungsstellen
  • Ergotherapie
  • Gerontopsychiatrie
  • Heilpraktiker Psychotherapie
  • Kliniken
  • Psych. Psychotherapeuten
  • Rechtl. Betreuer
  • Selbsthilfegruppen
  • Soziotherapie
  • Tagesstr. Angebote
  • Vollstationäre Pflege
  • Wohnen - Arbeiten
  • Wohlfahrtsverbände
  • Div. Anbieter von Leistungen
  •  
  •  
  • Tagung "Balance finden ..."
  • Tagung "Geflüchtet ... ?"
  • Tagung Psychopharmaka
  • Tagung "Slow Psychiatry"
  •  
Niedersachsen vernetzt
Kontakt
 

Sozialpsychiatrischer Verbund Hildesheim

 

Birgit Appuhn
Schützenallee 35 - 37
31134 Hildesheim


Tel.: (05121) 3097392

 
Termine
 

Das nächste Treffen

findet statt

am 13. November 2024,

um 14:00 Uhr,

im kleinen Sitzungssaal des Landkreises Hildesheim

 

 

 
 

 

 

 
 
  1. Start
  2. Vorsorgevollmacht
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer psychischen Erkrankung oder geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
 

Ziel der Vorsorgevollmacht ist:

  • Vermeidung einer rechtlichen Betreuung.

 

Aufgaben der Vorsorgevollmacht sind:

  • Unterstützung/ Übernahme bei Rechtsgeschäften laut erteilten Vorsorgevollmacht.

 

Die Einrichtung einer Vorsorgevollmacht wird gesteuert durch den Betroffen, den Bevollmächtigten und ggf. einem Notar.

 

Weiter Beteiligte sind Angehörige, Ärzte, Pflegedienste (somatische u. psychiatrische), Kliniken, Sozialpsychiatrischer Dienst, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe sowie alle Dienste die an der Versorgung der Betroffenen beteiligt sind.

 

 

zurück
  • Senden
  • Drucken
  • nach oben
 
 
Startseite      |      Login      |      Datenschutz      |      Impressum