Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer psychischen Erkrankung oder geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Ziel der Vorsorgevollmacht ist:
- Vermeidung einer rechtlichen Betreuung.
Aufgaben der Vorsorgevollmacht sind:
- Unterstützung/ Übernahme bei Rechtsgeschäften laut erteilten Vorsorgevollmacht.
Die Einrichtung einer Vorsorgevollmacht wird gesteuert durch den Betroffen, den Bevollmächtigten und ggf. einem Notar.
Weiter Beteiligte sind Angehörige, Ärzte, Pflegedienste (somatische u. psychiatrische), Kliniken, Sozialpsychiatrischer Dienst, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe sowie alle Dienste die an der Versorgung der Betroffenen beteiligt sind.